50 Jahre Jugendchor LEt'SSING
Weitere Informationen zum Treffen aller ehemaligen und derzeitigen Chormitglieder des Jugendchores LEt’SSING befinden sich auf der Startseite unter dem Vertretungsplan.
Herr Krüger
"Der Schülerrat kann jeweils für die Dauer eines Schuljahres einen Vertrauenslehrer wählen. Die Übernahme des Amtes des Vertrauenslehrers ist freiwillig.
Vertrauenslehrer haben die Aufgabe, die Schülervertretung bei ihrer Tätigkeit zu beraten und zu unterstützen und bei Unstimmigkeiten und Konflikten zwischen Schülervertretung und Schule oder Schulaufsichtsbehörde zu vermitteln.
Vertrauenslehrer haben das Recht, an den Sitzungen des Schülerrates teilzunehmen. Sie sind rechtzeitig zu den Sitzungen einzuladen und sollen von ihrem Recht im Regelfall Gebrauch machen. Vertrauenslehrer sind über alle anderen Veranstaltungen der Schülervertretung rechtzeitig zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Beratung zu geben."
Schwerpunkte der Tätigkeit: