Vertrauenslehrer

Vertrauenslehrer der Schüler

Herr Krüger

rechtliche Grundlage: (VO Schülermitwirkung)

"Der Schülerrat kann jeweils für die Dauer eines Schuljahres einen Vertrauenslehrer wählen. Die Übernahme des Amtes des Vertrauenslehrers ist freiwillig.

Vertrauenslehrer haben die Aufgabe, die Schülervertretung bei ihrer Tätigkeit zu beraten und zu unterstützen und bei Unstimmigkeiten und Konflikten zwischen Schülervertretung und Schule oder Schulaufsichtsbehörde zu vermitteln.

Vertrauenslehrer haben das Recht, an den Sitzungen des Schülerrates teilzunehmen. Sie sind rechtzeitig zu den Sitzungen einzuladen und sollen von ihrem Recht im Regelfall Gebrauch machen. Vertrauenslehrer sind über alle anderen Veranstaltungen der Schülervertretung rechtzeitig zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Beratung zu geben."

Aufgaben:

Schwerpunkte der Tätigkeit:

  1. Vermittler zwischen Schüler und Lehrer: Manchmal kann es zwischen Lehrer und Schüler zu einem Konflikt kommen, der trotz vieler Gespräche nicht zu lösen ist. Hier kann der Vertrauenslehrer als neutrale Person zwischen beiden Seiten zu vermitteln versuchen und somit zu einer Lösung des Konfliktes beitragen.
  2. Ansprechpartner für andere Probleme: Natürlich kann es auch andere Problembereiche geben: Gewalt in der Familie, Drogen, Probleme mit Sekten, ... Unter strengster Verschwiegenheit sucht der Vertrauenslehrer nach Lösungen oder bemüht sich um eine Person, die dem betroffenen Schüler professionelle Hilfe bietet.
  3. Berater der Schülervertretung: Er beteiligt sich an den Sitzungen der SMV, um die Schüler vertrauensvoll zu beraten.
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