ACHTUNG: Liebe Eltern, bei uns am Gymnasium sind einige Fälle der meldepflichtigen Erkrankung
Mycoplasma pneumoniae - atypische Lungenentzündung aufgetreten. Bitte informieren Sie sich bei Anzeichen von Erkrankung Ihrer Kinder zu den Symptomen und suchen Sie im Verdachtsfall einen Arzt auf. Die Schulleitung
Aufgaben des Lehrers laut Schulgesetz § 40:
(2) Der Lehrer trägt die unmittelbare pädagogische Verantwortung für die Erziehung und Bildung der Schüler im Rahmen der im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der jeweils geltenden Fassung, in der Verfassung des Freistaates Sachsen in der jeweils geltenden Fassung und der in diesem Gesetz niedergelegten Erziehungs- und Bildungsziele, Bildungsstandards, Lehrpläne sowie der übrigen für ihn geltenden Vorschriften und Anordnungen. Er ist verpflichtet, sich regelmäßig, insbesondere in der unterrichtsfreien Zeit, in angemessenem Umfang fortzubilden. Diese Verpflichtung umfasst neben der fachlichen und pädagogischen Fortbildung auch die Erweiterung der diagnostischen Fähigkeiten und der entwicklungspsychologischen Kenntnisse.